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BARRIEREFREIHEITSERKLÄRUNG

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den vorliegenden Internetauftritt https://www.naturschutzfonds.bayern.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Bayerische Naturschutzfonds ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Website ist derzeit nur teilweise mit der BayBITV vereinbar, wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich den Anforderungen der BayBITV angepasst.

Der vorliegende Internetauftritt https://www.naturschutzfonds.bayern.de stellt derzeit noch kein Angebot in "Leichter Sprache" und in "Gebärdensprache" zur Verfügung und verfügt noch über keine Vorlesefunktion.
Die Website befindet sich hinsichtlich dieser Anforderungen der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Bearbeitung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Belastung, die nach Paragraf (§)1 Absatz 4 der BayEGovV geltend gemacht wird:

  • Nicht alle PDF-Dateien erfüllen den aktuellen Stand der Barrierefreiheitsanforderungen.
    Nicht barrierefreie PDF-Dateien werden in barrierefreier Version erstellt bzw. durch eine solche ersetzt.
  • Nicht alle Videos auf dem StMUV-YouTube Video Channel sind untertitelt.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

Apps des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
(siehe https://www.stmuv.bayern.de/service/mobil/index.htm) sind nicht barrierefrei.
Apps müssen erst ab Juni 2021 die Voraussetzungen für Barrierefreiheit erfüllen.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 8.1.2021 erstellt.
Diese Methode beruht auf einer Selbstbewertung.
(siehe Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission)
Die Erklärung wurde zuletzt am 8.1.2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter internet@stmuv.bayern.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter internet@stmuv.bayern.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Anschrift

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat Online Kommunikation
Rosenkavalierplatz 2
81925 München

E-Mail: internet@stmuv.bayern.de
Tel. +49(0)89/9214-00
Fax. +49(0)89/9214-2266

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie unter folgendem Link die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayBITV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html