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Antragsteller für Zuwendungen des Bayerischen Naturschutzfonds können natürliche und juristische Personen sein, sofern die nötige Befähigung zur erfolgreichen Durchführung von Vorhaben und die ordnungsgemäße Geschäftsführung gegeben ist.
Näheres ist den Förderrichtlinien des Bayersichen Naturschutzfonds zu entnehmen.
Die Stiftungsmittel des Bayerischen Naturschutzfonds werden in der Regel nur für Förderprojekte innerhalb Bayerns vergeben. Im Einzelfall ist ein grenzüberschreitender Mitteleinsatz bei unmittelbarem Bezug zu Förderprojekten der Stiftung nicht ausgeschlossen.
Förderanträge sind schriftlich zu stellen. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte unser Antragsformular (PDF).
Hinweise zur Antragstellung entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt für die Antragstellung (PDF)
Die Anträge sind durch die jeweils bevollmächtigte Organisationsstufe auszufertigen (z.B. Landesgeschäftsstelle eines Naturschutzverbandes).
Bitte beachten Sie, dass Zuwendungen zu Projekten nur bewilligt werden, wenn diese noch nicht begonnnen wurden (Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns).
Ungeachtet der Bandbreite des Förderspektrums und der Besonderheiten des Einzelfalls muss der Förderantrag folgende Informationen enthalten:
Dem Förderantrag sind folgende Anlagen beizufügen:
Vereinssatzung des Maßnahmeträgers
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung berät der Bayerische Naturschutzfonds. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.