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Antragstellung


1. Trägerschaft und Zuwendungsberechtigung

Antragsteller für Zuwendungen des Bayerischen Naturschutzfonds können natürliche und juristische Personen sein, sofern die nötige Befähigung zur erfolgreichen Durchführung von Vorhaben und die ordnungsgemäße Geschäftsführung gegeben ist.

Näheres ist den Förderrichtlinien des Bayersichen Naturschutzfonds zu entnehmen.

Die Stiftungsmittel des Bayerischen Naturschutzfonds werden in der Regel nur für Förderprojekte innerhalb Bayerns vergeben. Im Einzelfall ist ein grenzüberschreitender Mitteleinsatz bei unmittelbarem Bezug zu Förderprojekten der Stiftung nicht ausgeschlossen.

2. Antragsverfahren:

Förderanträge sind schriftlich zu stellen. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte unser Antragsformular (PDF).
Hinweise zur Antragstellung entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt für die Antragstellung (PDF)

Die Anträge sind durch die jeweils bevollmächtigte Organisationsstufe auszufertigen (z.B. Landesgeschäftsstelle eines Naturschutzverbandes).

Bitte beachten Sie, dass Zuwendungen zu Projekten nur bewilligt werden, wenn diese noch nicht begonnnen wurden (Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns).

Ungeachtet der Bandbreite des Förderspektrums und der Besonderheiten des Einzelfalls muss der Förderantrag folgende Informationen enthalten:

  1. Angaben zum Antragsteller
  2. Beschreibung des Vorhabens
  3. Objektbezug (Lage, flächenbezogene Daten)
  4. Zeitpunkt und Dauer des geplanten Vorhabens
  5. Kosten- und Finanzierungsplan
  6. Naturschutzfachliche Begründung
    • Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz
    • Charakteristik des Projektgebietes
    • Naturschutzfachliche Rahmenbedingungen
    • Handlungsbedarf
    • Ziele und Maßnahmen
    • Fehlende Alternativen
    • Nachhaltige Betreuung und Pflege

Wichtige Anlagen

Dem Förderantrag sind folgende Anlagen beizufügen:

Unbedingt erforderlich:

  • Kartenausschnitt TK 25
  • Kartenausschnitt Flurkarte M 1:5.000 mit Markierung der Förderobjekte und ggf. weiterer Flächen, die bereits Naturschutzzwecken dienen
  • Marktwertbescheinigung über den Kauf-/Pachtpreis
  • Bei Pachtvorhaben Pachtvertragsentwurf

Zusätzlich nützlich und wünschenswert:

  • Ggf. Auszüge aus der Biotopkartierung
  • Fotos des Förderobjekts und des Umfelds
  • Materialien zur Begründung der naturschutzfachlichen Wertigkeit
  • Konzepte

Bei erstmaliger Antragstellung:

Vereinssatzung des Maßnahmeträgers

Fragen zur Anstragsstellung

Bei Fragen im Zusammenhang mit der Antragstellung berät der Bayerische Naturschutzfonds. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.