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Der Bayerische Naturschutzfonds

Der Bayerische Naturschutzfonds ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung besteht seit dem 01.09.1982 und ihre Aufgaben sind im Bayerischen Naturschutzgesetz Art. 50 festgelegt.

1. Der Bayerische Naturschutzfonds als Förderstiftung

Zentrale Aufgabe der Stiftung ist die Förderung von Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft. Hierzu gibt es eine eigene Förderrichtlinie. Demnach wird der BNF tätig, insbesondere zur

  • Erhaltung der Artenvielfalt (Biodiversität)
  • Sicherung, Entwicklung und zum Verbund von Biotopen und ihren Lebensgemeinschaften (Biotopverbund)
  • Förderung dynamischer natürlicher Prozesse (ökologischer Prozessschutz)
  • Bewahrung und Weiterentwicklung regionstypischer Landschaften (wie Erhalt charakteristischer Landschaftsbilder, historischer Kulturlandschaften mit traditionellen Nutzungsformen)

Nachfolgende Schwerpunktmaßnahmen sind förderfähig:

  • Sicherung von Flächen (Ankauf, langfristige Pacht, dingliche Sicherung)
  • Anwendungsorientierte Naturschutzforschung
  • Fachplanung und Fachkonzepte
  • Gebietsbetreuung und Projektmanagement
  • Anstöße zum Aufbau dauerhaft-umweltgerechter Nutzungen
  • Kombinierte Vorhaben aus vorgenannten Förderbereichen

In der Regel werden größere Projekte (kombinierte Vorhaben) beantragt und im Stiftungsrat beschlossen (Bsp. s. Jahresberichte).

Gebietsbetreuung in Bayern

Seit ihrer Etablierung im Jahr 2002 trägt die Betreuung ökologisch sensibler Gebiete in Bayern zur nachhaltigen Entwicklung der Natur- und Kulturlandschaften in Bayern bei und ist damit ein wichtiger Förderschwerpunkt des Bayerischen Naturschutzfonds geworden. Die Gebietsbetreuer*innen sind wichtige Ansprechpartner „vor Ort“, die auf regionaler Ebene mit der Vermittlung von Wissen zur Wertschätzung ökologisch besonders bedeutsamer Gebiete beitragen und sich für deren Erhalt und naturverträgliche Nutzung einsetzen. Der Bayerische Naturschutzfonds fördert in der aktuellen dreijährigen Förderperiode (04/2021-03/2024) die Betreuung von insgesamt 60 ökologisch hochwertigen Gebieten und stellt dafür knapp 9 Mio. € zur Verfügung.

Bayerisches Donaumoos

Einen außergewöhnlichen Förderschwerpunkt hat die Stiftung im Bayerischen Donaumoos. Durch dieses Engagement konnte der Donaumooszweckverband inzwischen über 400 Hektar Flächen mit Förderung des Bayerischen Naturschutzfonds erwerben. Seit dem Jahr 2021 hat die Stiftung ihr Engagement unterstützt durch Zuweisungen des Freistaat Bayern im Donaumoos weiter intensiviert. Damit trägt der Bayerische Naturschutzfonds entscheidend zur Renaturierung des größten bayerischen Niedermoores bei.

2. Das Flächenmanagement des Bayerischen Naturschutzfonds

Gemäß dem gesetzlichen Auftrag kann die Stiftung unmittelbar Flächen sichern, insbesondere durch Ankauf und Pacht. Der Bayerische Naturschutzfonds ist auch wichtiger Partner des Bayerischen Umweltministeriums und bewirtschaftet naturschutzfachlich hochwertige staatliche Flächen bzw. Entwicklungsflächen.
Aktuell (September 2022) sind bayernweit rund 930 Hektar in der Verantwortung der Stiftung. Besonders erwähnenswert sind beispielsweise das Naturschutzgebiet Schießlweiher, der Forst- und Landswehrweiher und die Maxhütteflächen in der Oberpfalz sowie das langfristig gepachtete Ismaninger Teichgebiet (Teichgut Birkenhof) und der Zellsee in Oberbayern.

3. Ersatzgeldverwaltung durch den Bayerischen Naturschutzfonds

Gemäß Art. 50 BayNatSchG wirkt der Bayerische Naturschutzfonds auch bei der Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen und deren Bevorratung mit. So hat der BNF ein eigenes Ökokonto.
Darüber hinaus verwaltet die Stiftung die Ersatzzahlungen nach §15 Abs. 6 BNatSchG und unterstützt die Kreisverwaltungsbehörden bei der Verwendung dieser Mittel.

Wird ein Eingriff nach Naturschutzrecht durchgeführt, obwohl die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind, hat der Verursacher Ersatz in Geld zu leisten.
Der BNF verwaltet das Ersatzgeld für die unteren Naturschutzbehörden. Sie können diese Gelder zur Umsetzung von Maßnahmen im Sinne des § 15 BNatSchG beim BNF abrufen.
Finanzierbare Maßnahmen sind:

  • Kauf von ökologisch entwicklungsfähigen Flächen,
  • Aufwertungsmaßnahmen, wie Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen oder Renaturierungsmaßnahmen,
  • Artenhilfsmaßnahmen
  • Weitere Maßnahmen im Rahmen eines abgrenzbaren Projekts wie z.B.
    • Leistungen zur Vorbereitung und Abwicklung des Vorhabens
    • Bestandserfassung
    • Projektmanagement