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BAYERISCHER BIODIVERSTÄTSPREIS 2024: "Streuobstwiesen - Blühende Obstgärten der Artenvielfalt"

Am 1. April 2008 wurde von der Bayerischen Staatsregierung die Bayerische Biodiversitätsstrategie verabschiedet. Die konkreten Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt wurden 2014 im Biodiversitätsprogramm „NaturVielfaltBayern“ gebündelt.

Bereits im Mai 2009 hat der Stiftungsrat des Bayerischen Naturschutzfonds den Beschluss gefasst, künftig alle zwei Jahre einen mit 15.000 € dotierten Biodiversitätspreis zu verleihen.

Die Vergabe eines Biodiversitätspreises kann einen positiven Beitrag zur öffentlichen Wahrnehmung der Belange des Natur- und Umweltschutzes, insbesondere der Arten- und Lebensraumvielfalt leisten. Mit dem Preis soll insbesondere das Bewusstsein für den Erhalt der Artenvielfalt gestärkt und das Engagement für dieses Anliegen anerkannt werden. Der Bayerische Naturschutzfonds ist auf Grund seiner satzungsgemäßen Bestimmung die geeignete Einrichtung, einen derartigen Preis regelmäßig auszuloben.

Der Preis ist mit 15.000 Euro dotiert und wird alle zwei Jahre verliehen. Eine Aufteilung des Preisgeldes ist möglich. 2024 wird zusätzlich ein Sonderpreis in Höhe von 1.000 Euro für Schulen vergeben.

Was wird prämiert?

Streuobstwiesen sind für viele hochbedrohte Arten ein wichtiger Lebensraum. Die blühenden Obstbäume bieten nicht nur Insekten Nahrung, sondern auch sehr seltenen, Höhlen bewohnenden Arten, wie Steinkauz, Wendehals, Gartenrotschwanz oder Fledermäusen ein Quartier zur Aufzucht ihrer Jungen. Darüber hinaus sind Streuobstwiesen ein wesentliches Element unserer Kulturlandschaft und verbinden den Siedlungsbereich mit der freien Natur. Damit kommt den Streuobstwiesen auch ein hoher landschaftsästhetischer Wert zu.

Prämiert werden können Projekte, die dem Erhalt und der Entwicklung von Streuobstwiesen dienen. Der Preis kann aber auch für Projekte verliehen werden, die für den Lebensraum Streuobst sensibilisieren, für kreative Ideen zur Bewusstseinsbildung sowie für Erfassungs- und Monitoringprojekte.

Bewerbungsfrist:

31. Januar 2024

Teilnehmer:

Bewerben können sich unter anderem:

  • Vereine, Verbände, Projektgruppen
  • Kommunen, kommunale Einrichtungen, Schulen
  • Kirchen
  • Einzelpersonen, Personengruppen

Ausgezeichnet werden:

  • Projekte zum Schutz und zum Erhalt von Streuobstwiesen /li>
  • Projekte, die dem Schutz und der Entwicklung der speziellen Artenvielfalt in Streuobstwiesen dienen und zur Stabilisierung und Entwicklung der Bestände beitragen Erfassung der biologischen Vielfalt in Streuobstwiesen
  • kreative Ideen zur Bewusstseinsbildung.

Bewertungskriterien

Die Projekte sollen grundsätzlich die fachlich-inhaltlichen Zielsetzungen der Förderrichtlinien des Bayerischen Naturschutzfonds erfüllen, aber nicht bereits vom Bayerischen Naturschutzfonds gefördert werden.

Für die Bewertung und Auswahl der Preisträger sind folgende Kriterien maßgeblich:

Umsetzungsprojekte:

  • Naturschutzfachliche Bedeutung
  • Qualität der Durchführung
  • Modellhaftigkeit und Übertragbarkeit
  • Biodiversitätsbezug in Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

Projekte zur Erfassung der Biodiversität:

  • Außerordentlich hohes ehrenamtliches Engagement
  • Vermittlungsfähigkeit der gewonnenen Erkenntnisse
  • Eingang der Daten in die praktische Naturschutzarbeit

Bewerbung

Die Bewerbungsunterlagen können elektronisch oder ausgedruckt übermittelt werden:

Bayerischer Naturschutzfonds
Rosenkavalierplatz 2
81925 München

E-Mail: naturschutzfonds@stmuv.bayern.de

Datenschutzhinweise:

Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Wettbewerb Bayerischer Biodiversitätspreis „NaturVielfaltBayern“ 2024.


Der Bayerische Naturschutzfonds, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München, verarbeitet als Verantwortlicher die mit der Bewerbung übermittelten Daten zum Zwecke der Teilnahme am Wettbewerb Bayerischer Biodiversitätspreis „NaturVielfaltBayern“ 2024. Der Zweck der Datenverarbeitung ist ausschließlich auf die Ermittlung der Preisträgerinnen und Preisträger des Wettbewerbs beschränkt. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG).
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Entscheidung über die Vergabe der Preise an die Jurymitglieder weitergegeben. Gegebenenfalls werden Ihre Daten an die zuständigen Aufsichts- und Rechnungsprüfungsbehörden zur Wahrnehmung der jeweiligen Kontrollrechte übermittelt. (Die Preisgelder werden nicht zweckgebunden ausgereicht.)
Darüber hinaus erfolgt keine Nutzung personenbezogener Daten (z. B. für Werbung oder Marketing) und keine Weitergabe an Dritte.
Ihre Daten werden von uns so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Die Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Mitteilung an den Bayerische Naturschutzfonds (naturschutzfonds@stmuv.bayern.de) für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Damit ist die Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Alle bisher gespeicherten Daten werden gelöscht.
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