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Der Bayerische Naturschutzfonds fördert gemäß seiner Satzung Bestrebungen für die Erhaltung der natürlichen Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen und trägt zur Aufbringung der benötigten Mittel bei.
Die Förderrichtlinie konkretisiert den Stiftungszweck. Sie benennt mögliche Förderbereiche und den Kreis der Zuwendungsempfänger.
Beachten Sie bitte auch die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" ANBest-P bzw. bei Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften die ANBest-K, da diese Bestandteil jedes Zuwendungsbescheides werden. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte unser Antragsformular.
Bei Fragen in Zusammenhang mit der Antragstellung beraten wir Sie gern. Die Ansprechpartner finden Sie auf der Seite
"Der Bayerische Naturschutzfonds - Geschäftsstelle".