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Förderrichtlinie


Der Bayerische Naturschutzfonds fördert den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung.

Der Fonds wird nach dieser Zweckbestimmung auf den Gebieten der Vorbereitung, Umsetzung, Sicherung und Betreuung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege tätig, insbesondere zur

  • Erhaltung der Artenvielfalt einschließlich der innerartlichen Vielfalt (Biodiversität),
  • Sicherung, Entwicklung und zum Verbund von Biotopen mit ihren Lebensgemeinschaften,
  • Förderung dynamischer natürlicher Entwicklungen (ökologischer Prozessschutz)
  • Sicherung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen (insbesondere der abiotischen Naturgüter Boden, Wasser und Luft),
  • Bewahrung und Weiterentwicklung regionstypischer Landschaften (Erhalt der charakteristischen Landschaftsbilder, historischer Kulturlandschaften mit traditionellen Nutzungsformen sowie von Geotopen).

Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 seiner Satzung vom 14.03.1983 hat der Stiftungsrat des Bayerischen Naturschutzfonds Richtlinien zur Erfüllung des Stiftungszwecks erlassen.