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Der Bayerische Naturschutzfonds fördert den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung.
Der Fonds wird nach dieser Zweckbestimmung auf den Gebieten der Vorbereitung, Umsetzung, Sicherung und Betreuung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege tätig, insbesondere zur
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 seiner Satzung vom 14.03.1983 hat der Stiftungsrat des Bayerischen Naturschutzfonds Richtlinien zur Erfüllung des Stiftungszwecks erlassen.