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Der Bayerische Naturschutzfonds fördert gemäß seiner Satzung Bestrebungen für die Erhaltung der natürlichen Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen und trägt zur Aufbringung der benötigten Mittel bei.
Beachten Sie bitte auch die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" ANBest-P bzw. bei Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften die ANBest-K, da diese Bestandteil jedes Zuwendungsbescheides werden.
Die "Allgemeinen Nebenbestimmungen" informieren über folgende Inhalte:
ALLGEMEIN
FÜR GEBIETSBETREUER