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Nebenbestimmungen UND FORMBLÄTTER


Der Bayerische Naturschutzfonds fördert gemäß seiner Satzung Bestrebungen für die Erhaltung der natürlichen Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen und trägt zur Aufbringung der benötigten Mittel bei.

Beachten Sie bitte auch die "Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung" ANBest-P bzw. bei Gebietskörperschaften und Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften die ANBest-K, da diese Bestandteil jedes Zuwendungsbescheides werden.

Die "Allgemeinen Nebenbestimmungen" informieren über folgende Inhalte:

  1. Anforderung und Verwendung der Zuwendung
  2. Nachträgliche Ermäßigung der Ausgaben oder Änderung der Finanzierung
  3. Vergabe von Aufträgen
  4. Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstände
  5. Mitteilungspflichten des Zuwendungsempfängers
  6. Nachweis der Verwendung
  7. Prüfung der Verwendung
  8. Erstattung der Zuwendung, Verzinsung